Folgende Punkte der neuen Verordnung sind für den Sport unter freiem Himmel zu beachten:

Sport im Freien ist auch bei Unterschreitung des Mindestabstands erlaubt.
Die Testpflicht im Trainingsbetrieb im Freien ist für alle Altersklassen aufgehoben.
Wettkämpfe im Freien (darunter fallen auch Testspiele) sind zulässig, soweit sie im Rahmen eines
Nutzungs- und Hygienekonzeptes des jeweiligen Sportfachverbandes stattfinden.
Alle am Wettkampfbetrieb beteiligten Personen müssen negativ getestet sein und dies vor Betreten der Sportstätte nachweisen.

Zuschauende sind bei Wettkämpfen im Freien grundsätzlich wieder zugelassen.
Veranstaltungen unter freiem Himmel mit mehr als 1.000 zeitgleich Anwesenden sind verboten.
An Veranstaltungen im Freien mit mehr als 250 zeitgleich Anwesenden, dürfen nur Personen teilnehmen, die negativ getestet sind.
Zudem ist den Besucher:innen ein fester Platz zuzuweisen, um den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Bei Veranstaltungen mit mehr als 20 und bis maximal 250 zeitgleich Anwesenden besteht keine Testpflicht, sofern den Besucher:innen ein fester Platz (bzw. ein Bereich zur Wahrung des Mindestabstands) zugewiesen wird.
Auf die Zuweisung eines festen Platzes kann verzichtet werden, wenn alle Anwesenden negativ getestet sind.
Sobald die Zuschauer:innen ihren festen Platz verlassen, besteht die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.
Die bekannten Ausnahmen von der Testpflicht für Berufssportler:innen, Personen, die im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden sowie für vollständig Geimpfte und Genesene gelten weiterhin.
Duschen und Kabinen können gemäß den jeweiligen Vorgaben zu Personenobergrenzen und Hygienevorschriften genutzt werden (Übersicht der Kabinen- und Duschraumnutzung auf Berlins Sportanlagen). Die Räumlichkeiten sind nach dem Umziehen umgehend zu verlassen, ein längeres Verweilen ist nicht zulässig (keine Besprechungen, Feierlichkeiten, etc.). Die bekannten AHA-Regeln sind einzuhalten.
Die strikte Umsetzung der gelten Schutz- und Hygienekonzepte ist zu gewährleisten. Zum Zweck der Kontaktnachverfolgung wird die Dokumentation aller Anwesenden dringend empfohlen. Der BFV stellt seinen Mitgliedsvereinen dafür die kostenlose BFV Service-App zur Verfügung (siehe unten).

Quelle: Berliner Fußballverband