Beitragsordnung
Zuletzt geändert durch Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 26.03.2026
§ 1 Grundlage
Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder der Fußballabteilung des
Sie kann von der Abteilungsversammlung mit einfacher Mehrheit geändert werden.
Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in §8 in Verbindung mit§ 17 der Satzung
§ 2 Beitragshöhe
§2.1 Die Höhe der Beitragspflicht richtet sich nach dem Mitgliederstatus.
§2.2 Jedes Mitglied hat einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten in Höhe von
Aktive Mitglieder
Regel-Jahresbeitrag 288,- Euro (24,- Euro monatlich)
Ermäßigter Jahresbeitrag 240,- Euro (20,- Euro monatlich)
(Auszubildende*, Rentner*, Schwerbehinderte*,
Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts*)
*) bei Vorlage entsprechender Bescheinigungen
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18.Lebensjahr
Jahresbeitrag 240,- Euro (20,- Euro monatlich)
Passive Mitglieder
Jahresbeitrag 240,- Euro (20,- Euro monatlich)
§2.3 Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
§2.4 Der Mitgliedsbeitrag für Neumitglieder wird ab dem Monat des Vereinseintritts bis zum Ende des jeweiligen Jahres berechnet.
§2.5 Die Abteilungsleitung ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxx Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht.
§ 3 Zahlungsform
(1) Die Mitgliedsbeiträge sind per Lastschriftverfahren / Kontoüberweisung zu zahlen.
(2) Die Ausführung erfolgt durch KDS sportex-online mit der Gläubiger-ID: DE77KDS0000002031
(3) Langjährig bestehende Zahlungsweisen an das Abteilungskonto können fortgeführt werden.
(4) Für Beitragsrückstände können Mahngebühren i.H.v. 5,00 Euro pro Mahnung erhoben werden.
(5) Die Mitglieder bzw. deren Personensorgeberechtigte müssen den Verein umgehend schriftlich über Änderungen ihrer Kontoverbindung informieren.
§ 4 Gebühren
(1) Die Aufnahmegebühr beträgt 20,00 Euro.
(2) Die Abteilungsleitung kann für besondere Sportangebote im Zweckbetrieb Teilnahmegebühren und die damit verbundenen Zahlungsmodalitäten festlegen.
(3) Bestehen bei einer Kündigung der Mitgliedschaft Beitragsschulden, werden diese dem Berliner Fußballverband in dem vorgesehenen Eingabefeld des DFBnet-Abmeldeformulars angezeigt.
Die dafür vom Berliner Fußballverband erhobene Registrierungsgebühr in Höhe der zum Zeitpunkt der Kündigung gültigen BFV-Meldeordnung wird dem ausscheidenden Mitglied bzw. dessen Personensorgeberechtigten in Rechnung gestellt.
(4) Meldet sich ein Mitglied eigenständig beim Berliner Fußballverband ab, wird die dafür vom Berliner Fußballverband erhobene Gebühr in Höhe der zum Zeitpunkt der Kündigung gültigen BFV-Meldeordnung dem ausscheidenden Mitglied bzw. dessen Personensorgeberechtigten in Rechnung gestellt.
§ 5 Vereinsaustritt
In Ergänzung / Erweiterung zu §9 der Satzung des VfB Hermsdorf e.V.
(Beendigung der Mitgliedschaft)
(1) Ein Austritt aus der Fußballabteilung ist durch schriftliche Kündigungserklärung jeweils zum 30.06. oder 31.12. jeden Jahres möglich.
(2) Die Austretenden bzw. Personensorgeberechtigten sind für das rechtzeitige Erreichen der Kündigung zum möglichen Austrittsdatum bei der Abteilungsleitung oder in der Geschäftsstelle des VfB Hermsdorf e.V. verantwortlich.
(3) Mit Eingang der Kündigung erlöschen gemäß BFV-Meldeordnung das Spielrecht und die Mannschaftszugehörigkeit. xxxxxxxxxxxx Des Weiteren ist die weitere Teilnahme am Trainingsbetrieb ausgeschlossen.
(4) Bei vorzeitiger oder verspäteter Kündigung sowie bei einem Vereinswechsel sind die Bestimmungen der BFV-Meldeordnung, der BFV-Spielordnung und BFV-Jugendordnung bindend.
§ 6 Datenverarbeitung / Datenschutz
Die erforderlichen Einwilligungen wurden durch das Mitglied bzw. den Personensorgeberechtigten
bei Vereinseintritt durch Unterzeichnen des Aufnahmeantrags, der Datenschutzerklärung des
VfB Hermsdorf e.V. und der BFV/DFB-Anmeldeunterlagen erteilt.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt am Tage der Veröffentlichung des Protokolls der Jahreshauptversammlung der Fußballabteilung des VfB Hermsdorf e.V. vom 26.03.2026 in Kraft.
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