Beitragsordnung
Zuletzt geändert durch Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 07.03.2024
Aktive Mitglieder
Regel-Jahresbeitrag 288,- Euro (24,- Euro monatlich)
Ermäßigter Jahresbeitrag 240,- Euro (20,- Euro monatlich)
(Auszubildende*, Rentner*, Schwerbehinderte*,
Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts*
*)bei Vorlage entsprechender Bescheinigungen
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18.Lebensjahr
Jahresbeitrag 240,- Euro (20,- Euro monatlich)
Passive Mitglieder
Jahresbeitrag 240,- Euro (20,- Euro monatlich)
Gültig für alle Mitglieder:
Aufnahmegebühren: 20,- Euro (einmalig)
Inkl. Abmeldegebühren
(1) Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu unterstützen,
(2) Die Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung des Aufnahmeentgelts, der Beiträge und eventueller Umlagen verpflichtet. Das Aufnahmeentgelt und der erste Beitrag sind unverzüglich nach der
(3) Jedes Mitglied ist verpflichtet, der Abteilung oder dem Präsidium Änderungen der Personendaten, der Adresse und der Bankverbindung zum Zwecke des Lastschrifteinzuges umgehend mitzuteilen.
(4) Kann aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, ein Lastschrifteinzug nicht erfolgen oder kommt es zu einer Rückbuchung, hat das Mitglied die hierdurch entstandenen Kosten zu tragen.
§ 9 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Erlöschen, Ausschluss, Streichung von der Mitgliederliste oder Tod.
Das Mitglied kann bei Zugehörigkeit zu mehreren Abteilungen den Austritt aus einer einzelnen
(2) Die Austrittserklärung (Kündigung der Mitgliedschaft) ist schriftlich in Briefform an den
Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf Anteile aus dem Vereinsvermögen sowie
(3) Die Mitgliedschaft kann mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Jahresende beendet
(4) Die Mitgliedsbeiträge sind für das gesamte Jahr - unabhängig von einer Kündigung und/oder
(5) Ein Mitglied kann durch Beschluss des jeweiligen Abteilungsvorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es fällige Beiträge trotz mehrfacher Mahnung nicht ausgeglichen
Beendigung der Mitgliedschaft Fußballabteilung
Abweichend zu §9 Satz 3 der Satzung des VfB Hermsdorf kann die Mitgliedschaft analog zur Meldeordnung des Berliner Fußballverbandes zum 30.06. oder 31.12. eines jeden Jahres
Anmerkung zum Zeitpunkt der Kündigung
Da das Spielrecht gemäß der Meldeordnung des Berliner Fußballverbandes mit Eingang der Kündigung und nicht zur eigentlichen Beendigung der Vereinszugehörigkeit mit sofortiger Wirkung erlischt, ist es ratsam erst nach dem letzten Spieltag zum jeweiligen Stichtag zu kündigen.
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