Beitragsordnung

Zuletzt geändert durch Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 07.03.2024

Gültig ab 01.01.2025

 

Aktive Mitglieder

 

Regel-Jahresbeitrag             288,- Euro (24,- Euro monatlich)

 

Ermäßigter Jahresbeitrag   240,- Euro (20,- Euro monatlich)

(Auszubildende*, Rentner*, Schwerbehinderte*,

Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts*

*)bei Vorlage entsprechender Bescheinigungen

 

 

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18.Lebensjahr

          Jahresbeitrag               240,- Euro (20,- Euro monatlich)

 

 

Passive Mitglieder

Jahresbeitrag               240,- Euro (20,- Euro monatlich)

 

 

Gültig für alle Mitglieder:

Aufnahmegebühren:           20,- Euro (einmalig)

Inkl. Abmeldegebühren

 

 Auszug aus der Satzung des VfB Hermsdorf

 § 7 Pflichten der Mitglieder

(1) Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu unterstützen,die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten und die von Befugten gegebenen Weisungen zu befolgen.

(2) Die Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung des Aufnahmeentgelts, der Beiträge und eventueller Umlagen verpflichtet. Das Aufnahmeentgelt und der erste Beitrag sind unverzüglich nach der Aufnahme zu leisten.

(3) Jedes Mitglied ist verpflichtet, der Abteilung oder dem Präsidium Änderungen der Personendaten, der Adresse und der Bankverbindung zum Zwecke des Lastschrifteinzuges umgehend mitzuteilen.

(4) Kann aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, ein Lastschrifteinzug nicht erfolgen oder kommt es zu einer Rückbuchung, hat das Mitglied die hierdurch entstandenen Kosten zu tragen.

 

§ 9 Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Erlöschen, Ausschluss, Streichung von der Mitgliederliste oder Tod.

Das Mitglied kann bei Zugehörigkeit zu mehreren Abteilungen den Austritt aus einer einzelnen Abteilung erklären.

(2) Die Austrittserklärung (Kündigung der Mitgliedschaft) ist schriftlich in Briefform an den Hauptverein zu senden.

Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf Anteile aus dem Vereinsvermögen sowie auf Ausgleichszahlungen.

(3) Die Mitgliedschaft kann mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Jahresende beendet werden. Eine vorzeitige Austrittsbestätigung durch die jeweilige Abteilung ist zulässig. In Abstimmung mit dem Präsidium kann für Teilnehmer an zeitlich begrenzten Angeboten die Mitgliedschaft befristet werden.

(4) Die Mitgliedsbeiträge sind für das gesamte Jahr - unabhängig von einer Kündigung und/oder einem vorzeitigen Ausscheiden - zu entrichten. Eine Rückzahlung von Beiträgen findet generell nicht statt.

(5) Ein Mitglied kann durch Beschluss des jeweiligen Abteilungsvorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es fällige Beiträge trotz mehrfacher Mahnung nicht ausgeglichen hat.

 

Beendigung der Mitgliedschaft Fußballabteilung

Abweichend zu §9 Satz 3 der Satzung des VfB Hermsdorf kann die Mitgliedschaft analog zur Meldeordnung des Berliner Fußballverbandes zum 30.06. oder 31.12. eines jeden Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens am jeweiligen Stichtag in der Geschäftsstelle des VfB Hermsdorf oder bei der Abteilungsleitung der Fußballabteilung eingegangen sein. 

 

Anmerkung zum Zeitpunkt der Kündigung

Da das Spielrecht gemäß der Meldeordnung des Berliner Fußballverbandes mit Eingang der Kündigung und nicht zur eigentlichen Beendigung der Vereinszugehörigkeit mit sofortiger Wirkung erlischt, ist es ratsam erst nach dem letzten Spieltag zum jeweiligen Stichtag zu kündigen.  

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