Informationen zur Kündigung der Mitgliedschaft Jugendliche
Die schriftliche Kündigung (Brief oder direkte Abgabe) muss bis zum 30.06. oder 31.12. bei der Abteilungsleitung oder in der Geschäftsstelle eingegangen sein.
und die Spieler:innen müssen im DFBnet abgemeldet werden.
Daher empfiehlt es sich die Kündigung nach dem letzten Spieltag der Mannschaft einzureichen.
Freigaben zum Vereinswechsel:
(lt. Meldeordnung BFV)
In Wechselperiode I erhalten Spieler:innen des Jahrgangs ältere E-Junioren gemäß BFV-Meldeordnung §4 Punkt 2.3 keine Freigabe.
Im Bereich der D-, C-, B, A-Junioren werden keine pauschalen Freigaben erteilt.
Voraussetzung dafür sind:
rechtzeitige ordnungsgemäße Kündigung
Keine Beitragsschulden
Abgabe aller Sportmaterialien (z.B. Trikots, Bälle)
ggf. Ausbildungsentschädigung gemäß BFV Meldeordnung §4 Punkt 2.3
Alle Altersklassen:
Die Erteilung eines Spielrechts für andere Vereine ist damit NICHT möglich.
Der BFV erhebt zur Registrierung / Löschung eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10,00 Euro.
Der VfB Hermsdorf stellt Ihnen ggf. nach Begleichung der Beitragsschulden zuzüglich der Bearbeitungsgebühr des BFV eine nachträgliche Freigabe zur Löschung der Beitragsschulden
und zum Vereinswechsel aus.
Analog dazu Kündigung 01.01. Mitgliedschaft bis 30.06.
Es ist der volle Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
und können durch die Vereine NICHT beeinflusst werden !
Wechselfrist I : 01.07. bis 31.10. jeden Jahres
Wechselfrist II : 01.01. bis 31.01. jeden Jahres





