Informationen zur Kündigung der Mitgliedschaft Jugendliche
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist jeweils zum 30.06. oder 31.12. möglich.
Die Kündigung muss bis zum 30.06. oder 31.12. bei der Fußballabteilung oder in der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Bei EINGANG der Kündigung erlischt lt. Meldeordnung des BFV sofort das Spielrecht
und die Spieler:innen müssen im DFBnet abgemeldet werden.
Daher empfiehlt es sich die Kündigung nach dem letzten Spieltag der Mannschaft einzureichen.
Freigaben zum Vereinswechsel:
Im Bereich der G-, F-, E-Junioren werden Freigaben erteilt, wenn keine Beitragsschulden bestehen.
(lt. Meldeordnung BFV)
Im Bereich der D-, C-, B, A-Junioren werden keine pauschalen Freigaben erteilt.
Hier kann der aufnehmende Verein bei der Jugendleitung eine nachträgliche Freigabe beantragen.
Voraussetzung dafür sind:
rechtzeitige ordnungsgemäße Kündigung
Keine Beitragsschulden
ggf. Ausbildungsentschädigung gemäß BFV-Beirat Verwaltungsanordnung vom 04.07.2024
Alle Altersklassen:
Bestehen bei Kündigung Beitragsschulden, werden diese dem BFV gemeldet.
Die Erteilung eines Spielrechts für andere Vereine ist damit NICHT möglich.
Der BFV erhebt zur Registrierung / Löschung eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10,00 Euro.
Der VfB Hermsdorf stellt Ihnen ggf. nach Begleichung der Beitragsschulden zuzüglich der Bearbeitungsgebühr des BFV eine nachträgliche Freigabe zur Löschung der Beitragsschulden
und zum Vereinswechsel aus.
Bei Kündigungen ab dem 01.07. verlängert sich die Vereinsmitgliedschaft bis zum 31.12.
Analog dazu Kündigung 01.01. Mitgliedschaft bis 30.06.
Es ist der volle Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
Spieler die „zu spät“ gekündigt haben, können natürlich Mitglied in einem anderen Verein werden und dort Spielrecht gemäß Meldeordnung erlangen.
Vereinswechsel außerhalb der Wechselfristen ziehen automatische Sperren des BFV nach sich
und können durch die Vereine NICHT beeinflusst werden !
Wechselfrist I : 01.07. bis 31.10. jeden Jahres
Wechselfrist II : 01.01. bis 31.01. jeden Jahres